Der Schutz der Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern unseres Hauses ist für uns oberstes Gebot.
Im Hinblick auf die bestehende Corona-Pandemie müssen wir allerdings von unserem gewohnten Angebot und den normalen Abläufen in unserem Gästehaus abweichen.
Alle Corona-Regel zum 3. April aufgehoben
Zum 3. April 2022 entfallen in der Gastronomie und im Beherbergungswesen
sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen.
Ab dem 4. März wird gelockert auf 3G. Damit dürfen auch Ungeimpfte wieder Urlaub in Hotels, Ferienwohnungen und Co. machen.
Nötig ist hierbei ein Impf- oder Genesungsnachweis oder ein aktueller Test. Ein Schnelltest darf bis zu 24 Stunden alt sein.
Stand 18.11.21
Für minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden, gilt in Bayerns Gastronomie, in Hotels und Ferienwohnungen
ab sofort eine Ausnahme von der 2G-Regel. Zwölf- bis 17- Jährige dürfen damit bis auf Weiteres auch dann Gaststätten und Hotels besuchen, wenn sie
nicht geimpft oder genesen sind. Das geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Mittwoch in Kraft trat.
Stand 07.11.2021
Krankenhaus-Ampel überarbeitet: Das gilt bei "gelb"
Gelbe Warnstufe bedeutet: Statt medizinischer OP-Maske muss wieder FFP2-Maske getragen werden.
Außerdem verschärfen sich die 3G-Regeln: In Restaurants, Hotels oder zu einer Veranstaltung
kommen Ungeimpfte ab morgen nur noch mit 3G plus, also mit einem PCR-Test.
Ein negativer Schnelltest reicht dann nicht mehr aus.
Stand 23.08.2021
Ab dem vierten Tag einer Inzidenz über 35 ist alle 72 h ein erneuter Test notwendig.
Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte sowie Genesene
und Kinder unter 6 Jahren.
Stand 07.Juni.2021
Ein Testnachweis ist ausschließlich bei Ankunft durch den Übernachtungsgast vorzulegen.
Die Verpflichtung, zusätzlich für jede weiteren 48 Stunden einen Testnachweis zu erbringen, entfällt.
Stand 19 Mai 2021
Beherbergung Erlaubt ab 21.05.2021 mit Tests* bei Anreise (max. 24h alt) und alle weitere 48h
*Testpflicht entfällt bei Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung
Sie haben die Möglichkeit sich kostenlos in Warmensteinach testen zu lassen
Die kostenlosen Schnelltests finden statt:
Montag von 18 bis 20 Uhr
Mittwoch von 18 bis 20 Uhr und
Samstag von 10 bis 13 Uhr
- Wir bitten Sie im gesamten Haus eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.
In Ihrem Zimmer dürfen Sie diese selbstverständlich abnehmen. - Bitte halten Sie zu anderen Besuchern unseres Hauses einen Mindestabstand von 1,5 Meter.
- Desinfizieren Sie vor betreten unseres Frühstücksbereiches bitte die Hände.
- Legen Sie die Mund- und Nasenbedeckung im Frühstücksbereich an der hierfür vorgesehenen Ablage ab.
- Leider dürfen wir Ihnen aktuell nicht wie gewohnt unser Frühstücksbuffet anbieten.
Das Frühstück wird daher direkt an den Tisch serviert.
Um auch hier den Kontakt und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung möglichst gering zu halten, finden Sie das gesamte Frühstückinklusive Getränken kurz nach Ihrem Eintreffen an Ihrem Tisch. Für eine bessere Planung und zur Vermeidung von unnötiger Lebensmittelabfälle, bitten wir Sie, die auf Ihrem Zimmer ausgelegteFrühstückswunschliste am Vortag bis 17 Uhr auszufüllen und in den schwarzen Briefkasten im Hausflur bei der Haustür einzuwerfen. - Auch müssen wir vorübergehend unsere Frühstückszeiten anpassen. Bei normaler Auslastung unseres Hauses ist die Frühstückszeit von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Bei erhöhtem Gästeaufkommen, z. B. aufgrund von Mitreisenden Kindern, gibt es eine Teilung in zwei Frühstückszeiten.
Hier sind die Frühstückszeiten von 8 Uhr bis 9 Uhr und von 9 Uhr bis 10 Uhr.
Über diesen Ablauf wird Sie Frau Friedrich bei Anreise oder am Vortag genauer informieren. - Leider können wir Ihnen die Gästeküche nicht zur verfügung stellen.
- Ihr Zimmer wird täglich von uns gereinigt und komplett desinfiziert.
Wir bitten Sie davon abzusehen, Lebensmittel auf den Zimmern zu konsumieren, bei denen Rückstände oder Bestandteile im Zimmer verbleiben können.Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Mitarbeiter.
Ebenfalls müssen wir auf eine Bereitstellung von Zahngläsern verzichten.
Wir hoffen Ihnen trotz der vorübergehenden Einschränkungen einen tollen Aufenthalt in unserem Fichtelgebirge zu ermöglichen und sind bei Wünschen und Fragen, wie gewohnt, gerne für Sie da.
Auszug aus dem Hygienekonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsregierung
2.3.Vermieter, Mitarbeiter und Gäste müssen in Gemeinschaftsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Vermieter und Mitarbeiter
müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in allen Räumlichkeiten tragen, in denen sich Gäste aufhalten. Ausgenommen davon sind
weitläufige Außenberei-che, z. B. Parkanlagen.
2.4.Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:▪
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, und ▪
Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unverzüglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten.
Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.